Die Aufnahme in eine der Partnerschulen des Wintersports setzt neben den allgemeinen Bedingungen wie schulische Eignung zusätzlich voraus:
Nachweis durch Übertrittszeugnis
Jahreszeugnis
oder bestandener Probeunterricht
Bitte beachten Sie:
Gibt es für eine Klasse mehr geeignete Bewerber als Plätze, entscheidet über die Aufnahme der Schulleiter.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die schulischen Betreuungsmaßnahmen besteht nicht.
Der Verbleib in der Förderung setzt die regelmäßig festzustellende schulische und leistungssportliche
Eignung voraus.
sportliche Eignung: Bestätigung des eingebundenen Sportfachverbandes
Über die sportliche Eignung entscheiden die Sportfachverbände des olympischen Wintersports auf der Grundlage eines verbindlichen allgemeinen sportmotorischen Tests.
Im Bereich Ski alpin wird zusätzlich ein sportartspezifischer Test durchgeführt.